ARbeitssicherheit und Arbeitsschutz in der Landwirtschaft


Der Gesetzgeber schreibt für Unternehmen ab einem Mitarbeiter eine Sicherheitsfachkraft für den Betrieb vor. Jeder Unternehmer muss im Rahmen sog. Gefährdungsbeurteilungen ermitteln, welchen Risiken die Angestellten bei der Arbeit ausgesetzt sind.
Dies muss schriftlich und fachgerecht beurteilt und Maßnahmen zur Risikominimierung getroffen werden. Zudem sind alle Beschäftigten vor Ausübung einer Tätigkeit regelmäßig (jährlich), tätigkeitsbezogen zu unterweisen. Dies ist rechtssicher (mit Inhalt der Unterweisung) zu dokumentieren. Entweder der Unternehmer selbst lässt sich im Bereich der Arbeitssicherheit laut dem Unternehmermodell schulen oder er beauftragt eine externe Sicherheitsfachkraft.